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Dritte Start- und Landebahn
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Startklar für die Zukunft
Zeitplan für die dritte Start- und Landebahn
Die Regierung von Oberbayern als zuständige Genehmigungsbehörde hat am 26.07.2011 den Planfeststellungsbeschluss für die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München erlassen. Eine Chronologie des Genehmigungsverfahrens:
26. Juli 2005: Die Planungen beginnen
Die Geschäftsleitung informiert den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der FMG über die in den nächsten Jahren absehbaren Kapazitätsengpässe und begründet detailliert die Notwendigkeit, das Bahnsystem auszubauen.
Die Gesellschafterversammlung erteilt der FMG die Freigabe. Bund, Münchner Stadtrat und Bayr. Ministerrat stimmen dem Vorhaben zu.
Die Planungen zum Ausbau des bestehenden Start- und Landebahnsystems können beginnen, zeitnah soll ein entsprechendes Raumordnungsverfahren vorbereitet und eingeleitet werden.
Die Gesellschafterversammlung erteilt der FMG die Freigabe. Bund, Münchner Stadtrat und Bayr. Ministerrat stimmen dem Vorhaben zu.
Die Planungen zum Ausbau des bestehenden Start- und Landebahnsystems können beginnen, zeitnah soll ein entsprechendes Raumordnungsverfahren vorbereitet und eingeleitet werden.
Raumordnungsverfahren
| 31.07.06: | Die FMG beantragt bei der Regierung von Oberbayern die Einleitung des Raumordnungsverfahrens. |
| 24.08.06: | Nach Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Verfahrensreife leitet die Regierung das Raumordnungsverfahren ein. |
| 21.02.07: | Die Regierung von Oberbayern schließt das Raumordnungsverfahren ab und beurteilt die Ausbaumaßnahme in der beantragten Form (Bahnlage 5b) landesplanerisch positiv. |
Erster wichtiger Meilenstein: Positive Landesplanerische Beurteilung
Die FMG habe schlüssig dargelegt, "dass die vorhandene Kapazität des Start- und Landebahnsystems in den kommenden Jahren ausgeschöpft sein wird und das mittel- und langfristig zu erwartende Luftverkehrsaufkommen den Bau einer weiteren Start- und Landebahn erforderlich macht", so die Regierung.
Download der Landesplanerischen Beurteilung (pdf)
Download der Landesplanerischen Beurteilung (pdf)
Planfeststellungsverfahren
| 24.08.07: | Die FMG stellt bei der Regierung von Oberbayern den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die dritte Start- und Landebahn. |
| 09.10.07: | Die Regierung von Oberbayern leitet das Planfeststellungsverfahren ein. |
| 05.11.07: | Die Auslegungsfrist für die Unterlagen beginnt. Bis zum 4.12.07 liegen die Planunterlagen (47 Aktenordner) in den Umlandgemeinden zur Öffentlichkeitsbeteiligung aus. |
| 18.12.07: | Die Frist für die Erhebung von Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger läuft ab. Fristgerecht gehen bei der Regierung von Oberbayern 59.191 Einwendungen ein (davon sind 57.032 Masseneinwendungen) sowie 123 Stellungnahmen der vom Vorhaben betroffenen Landkreise und Gemeinden, der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Stellen. |
| 30.09.08: | Die Einwendungsbearbeitung ist abgeschlossen. |
| 11.11.08 bis 31.03.09: | An insgesamt 59 Anhörungstagen werden im Ballhausforum in Unterschleißheim die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die vom Ausbauvorhaben betroffen sind, ausführlich erörtert. Die FMG als Antragstellerin nimmt zur Planrechtfertigung Stellung und erwidert auf vorgebrachte Einwände. Das von der Regierung von Oberbayern als der zuständigen Genehmigungsbehörde durchgeführte Erörterungsverfahren gliedert sich in elf Teilabschnitte. Alle Themen des Antrags kommen zur Sprache und werden ausführlich mit den Trägern öffentlicher Belange, den vom Vorhaben betroffenen Bürgern und der Antragstellerin diskutiert. |
| 12.04.10 bis 11.05.10: | Zum Antrag für den Bau der 3. Start- und Landebahn legt die FMG ergänzende Unterlagen in den Umlandgemeinden zur Einsicht aus. Diese enthalten insbesondere eine Überarbeitung der Luftverkehrsprognose, neue Berechnungen zum Fluglärm nach Inkrafttreten weiterer Verordnungen zum Fluglärmschutzgesetz, neue und geänderte naturschutzrechtliche und -fachliche Unterlagen einschließlich einer Umweltverträglichkeitsstudie sowie Unterlagen zum externen Risiko und zu Immobilienpreisveränderungen. Parallel ausgelegt wird das Gutachten des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI) zu den wirtschaftlichen Grundlagen für die Prognose des Luftverkehrsaufkommens am Verkehrsflughafen München. Dieses wurde von der Regierung von Oberbayern beauftragt. |
| 21.10.10: | Die FMG hat die Bearbeitung der Einwendungen, die aufgrund der ergänzenden Auslegung von Planunterlagen für die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München erhoben wurden, abgeschlossen. Die erarbeiteten Erwiderungen liegen der zuständigen Planfeststellungsbehörde vor. Gleichzeitig wird eine aktualisierte Argumentesammlung im Internet veröffentlicht, in der sowohl die Einwendungen als auch die Erwiderungen zusammengestellt sind. |
| 18.11.10 | Die Regierung von Oberbayern teilt mit, dass sie im Planfeststellungsverfahren für eine 3. Start- und Landebahn von einem weiteren ergänzenden Erörterungstermin absieht, da hierdurch keine zusätzliche Sachverhaltsaufklärung mehr zu erwarten ist. Neue Einwendungen haben keine Veränderungen der zentralen Planungs- und Beurteilungsgrundlagen ergeben, bleiben aber Gegenstand des laufenden Planfeststellungsverfahrens und werden sorgfältig geprüft und abgearbeitet. |
26. Juli 2011: Positiver Planfeststellungsbeschluss
Die Regierung von Oberbayern hat den Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen München erlassen. Mit dieser Entscheidung hat die Genehmigungsbehörde nach intensiver Prüfung sämtlicher Aspekte dieses wichtigen Ausbauvorhabens den von der FMG dargelegten Bedarf ebenso wie die eingereichten Planungen für die dritte Bahn ausdrücklich bestätigt.
Mit der genehmigungsrechtlichen Weichenstellung durch die Regierung von Oberbayern ist ein Sofortvollzug der Baumaßnahme verbunden. Da davon auszugehen ist, dass dieser Sofortvollzug beklagt wird, soll erst nach einer gerichtlichen Klärung mit den Baumaßnahmen begonnen werden.
Zur Homepage der Regierung von Oberbayern
Mit der genehmigungsrechtlichen Weichenstellung durch die Regierung von Oberbayern ist ein Sofortvollzug der Baumaßnahme verbunden. Da davon auszugehen ist, dass dieser Sofortvollzug beklagt wird, soll erst nach einer gerichtlichen Klärung mit den Baumaßnahmen begonnen werden.
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Bürgerentscheid am 17. Juni 2012
Mit dem Ausgang des Bürgerentscheids in München zur 3. Start- und Landebahn ist das Projekt vorerst auf Eis gelegt, weil die Landeshauptstadt München sich aufgrund der Bindungswirkung des Entscheids in den Gremien der FMG gegen einen Ausbau aussprechen muss und bei Ausbauentscheidungen Einstimmigkeit unter den Gesellschaftern erforderlich ist. Die beiden Gesellschafter Freistaat Bayern und Bundesrepublik Deutschland, die zusammen 77% der Gesellschaftsanteile halten, halten das Projekt nach wie vor für unverzichtbar. Darüber hinaus läuft derzeit die gerichtliche Überprüfung des positiven Planfeststellungsbeschlusses für die 3. Bahn durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

