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Startklar für die Zukunft
Planfeststellungsbeschluss
Die Regierung von Oberbayern hat als zuständige Genehmigungsbehörde am 26.07.11 den Planfeststellungsbeschluss für die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München erlassen.
Was hat die Regierung von Oberbayern genehmigt?
- Die 3. Start- und Landebahn kann wie beantragt gebaut werden und ist – wie die beiden bestehenden Bahnen – jeweils in beide Betriebsrichtungen sowie für Allwetterflugbetrieb zugelassen.
- Der Flugbetrieb auf der 3. Bahn ist - von Notfällen oder der Sperrung einer Bahn abgesehen - nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr zulässig. Die bestehende Nachtflugregelung bleibt erhalten.
- Zu den Ausbaumaßnahmen gehören neben den entsprechenden technischen Einrichtungen, insbesondere einem Instrumentenlandesystem (ILS) auch eine dritte Feuerwache, Schneedeponien, Ersatzstandorte für einen Hubschrauberlandeplatz und die Allgemeine Luftfahrt, Rollbrücken, Vorfelder mit Abstellmöglichkeiten für 78 Flugzeuge und überbaubare Flächen für ein weiteres Abfertigungsgebäude.
- Die Regierung hat die landschaftspflegerischen Maßnahmen für die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft festgesetzt.
| Zur Homepage der Regierung von Oberbayern: | |
|---|---|
| Planfeststellungsbeschluss | externer Link |
| Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern zum Planfeststellungsbeschluss (26.07.2011) | externer Link |
| Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern: Wichtige Fragen und Antworten zur Entscheidung (27.07.2011) | externer Link |

