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Planfeststellungsverfahren
Ablauf des Verfahrens


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Startklar für die Zukunft
Ablauf des Verfahrens
Lesen Sie auf dieser Seite, aus welchen Schritten das Planfeststellungsverfahren für die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München besteht. Die Planfeststellung wurde beim Luftamt Südbayern der Regierung von Oberbayern beantragt.
Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren
Die überörtlichen Gesichtspunkte und raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens werden zunächst im Raumordnungsverfahren bewertet.
Bevor die Baugenehmigung erteilt wird, muss im anschließenden Planfeststellungsverfahren die Umweltverträglichkeit der geplanten Maßnahme detailliert geprüft werden.
Besonders ist zu prüfen, ob die geplante Maßnahme den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und ob die Erfordernisse des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie des Städtebaus und der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt sind.
Die Unterlagen des Raumordnungsverfahrens müssen im Planfeststellungsverfahren möglicherweise konkretisiert werden.
Bevor die Baugenehmigung erteilt wird, muss im anschließenden Planfeststellungsverfahren die Umweltverträglichkeit der geplanten Maßnahme detailliert geprüft werden.
Besonders ist zu prüfen, ob die geplante Maßnahme den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und ob die Erfordernisse des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie des Städtebaus und der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt sind.
Die Unterlagen des Raumordnungsverfahrens müssen im Planfeststellungsverfahren möglicherweise konkretisiert werden.
Die Antragsunterlagen bestehen aus
- Antrag mit der Antragsbegründung
- diversen Gutachten (Luftverkehrsprognose, Kapazitätsgutachten, Baugrundgutachten, Lärmgutachten, Lufthygienisches Gutachten, Vogelschlaggutachten etc.)
- Umweltverträglichkeitsstudie (Stufe 2)
- Pläne für die Flugbetriebsflächen und bauliche Anlagen einschließlich der Flugsicherungsanlagen Grunderwerbspläne und Verzeichnisse
- Pläne für Ver- und Entsorgung
Beteiligung der Öffentlichkeit
Das Verfahren findet mit Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die Planunterlagen werden ausgelegt. Träger öffentlicher Belange, Gebietskörperschaften, anerkannte Verbände und Privatbetroffene können Einwendungen erheben.
Dauer
Nach Antragstellung wird eine Verfahrensdauer von
etwa zweieinhalb Jahren veranschlagt.
etwa zweieinhalb Jahren veranschlagt.
Ergebnis: Planfeststellungsbeschluss
Das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss, der die Zulässigkeit der geplanten Kapazitätserweiterung bestätigt.
Der Planfeststellungsbeschluss kann gerichtlich überprüft werden.
Mit der Einreichung von Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss ist grundsätzlich zu rechnen.
Für die Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses ist zunächst das BayVGH (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof) zuständig. Revisionsgericht ist das BVerwG (Bundesverwaltungsgericht).
Der Planfeststellungsbeschluss kann gerichtlich überprüft werden.
Mit der Einreichung von Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss ist grundsätzlich zu rechnen.
Für die Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses ist zunächst das BayVGH (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof) zuständig. Revisionsgericht ist das BVerwG (Bundesverwaltungsgericht).

